20. Dezember 2020:

Ausgangsbeschränkung Kreis Bergstraße

 

Der Kreis Bergstraße hat zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus mit Wirkung zum 20. Dezember 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen,

die aufgrund der Regelungen in § 1 dieser Verfügung (Ausgangsbeschränkung) Auswirkungen auf die Öffnungszeiten unserer Tennishalle hat.

Entsprechend können ab sofort keine Hallenbuchungen für Spielzeiten nach 21 Uhr vorgenommen werden.

Sämtliche Räumlichkeiten werden zu diesem Zeitpunkt geschlossen. Wir bitten daher auch um rechtzeitige Beendigung des Spiel- und Trainingsbetriebs.


Nachfolgend ein Auszug aus der o. g. Verordnung:

„Abweichend von den Bestimmungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung gilt für das Gebiet des Kreises Bergstraße Folgendes: Für die Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr gilt für den gesamten Kreis Bergstraße eine nächtliche Ausgangssperre…


Diese Regelungen gelten bis zum 18. Januar 2021. Eine Verlängerung, Abänderung oder vorzeitige Aufhebung bleibt vorbehalten.“

 

Wir bitten euch um Beachtung und Umsetzung der Allgemeinverfügung.


14. Dezember 2020:

Tennis auch weiterhin möglich!


Für den Tennissport in Hessen kann es weiter gehen wie bisher! Wie die Bundes- und Landesregierung vergangen Sonntag bekannt gegeben haben, werden die bestehenden Kontaktbeschränkungen zum kommenden Mittwoch, den 16. Dezember verschärft und bis zum 10. Januar verlängert. Der Sport in Hessen bleibt von den erweiterten Einschränkungen unberührt.

 

Das hessische Corona-Kabinett hat die seit Anfang November geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zum 16. Dezember verschärft. Die Einschränkungen für den Sport bleiben aber unverändert - bis einschließlich 10. Januar.

 

Freizeit- und Amateursport ist demnach auch weiterhin auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Grundsätzlich bleiben die Sportanlagen aber geöffnet, solange der jeweilige Betreiber (Kommune/Kreis/Verein) keine anderslautende Regelung trifft. 

 

Bedeutet für das Tennistraining:

 

  • Einzeltraining (2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler).
  • Ausnahme: Ein Trainer kann das Spiel von maximal zwei Personen coachen, wenn er am Rand steht und mehrere Meter Abstand hält. Drei Personen auf dem Platz sind nicht zulässig - auch nicht bei Geschwister-Kindern!
  • Doppel möglich, wenn alle vier Personen aus einem Hausstand kommen
  • der Wettkampfbetrieb bleibt ausgesetzt (keine Turniere, keine Mannschaftsspiele)

Leider bedeutet die Verlängerung aber auch, dass bis vorerst 10. Januar keine Turnier- oder Mannschaftswettkämpfe stattfinden können. Wir werden mit den Spielleitern der Winterrunde besprechen, wie die weiteren Planungen aussehen und entsprechende Maßnahmen prüfen und diskutieren. Die Turnierveranstalter werden gebeten, alle bis einschließlich 10.01.2021 terminierten Turniere über die Turniersoftware abzusagen (bei Fragen wenden Sie sich an René Schäfer).

Quelle:
https://www.htv-tennis.de/tennis-ab-16.-dezember.php


06. November 2020:

Tennis im November – doch wieder erlaubt!


Liebe Clubmitglieder, liebe Hallenmieter,

wie bekannt, haben Bund und Länder am Mittwoch, den 28. Oktober 2020 einen weitreichenden Beschluss zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie getroffen. Am 30. Oktober, hat die hessische Landesregierung die neueste Verordnung veröffentlicht. Diese trat am vergangenen Montag, den 02. November in Kraft und galt bis zum Ablauf des 30. November. Die Verordnung wurde dann am 03. November 2020 kurzfristig geändert, woraufhin wir die Halle zunächst schließen mussten. Heute wurde sie erneut geändert und wir dürfen euch freudig mitteilen, dass ab heute, den 06. November 2020, vorerst wieder Tennis gespielt werden darf!


In der neuesten Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums des Inneren und Sports vom 6. November heißt es wörtlich: „Demnach ist es künftig für Amateur- und Freizeitsportler möglich, alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport zu treiben.“


Auf Basis dieser Mitteilung hat der HTV folgende Regelungen kommuniziert, welche wir 1:1 für unseren Verein übernehmen:

  • Grundsätzlich ist die Ausübung des Tennissports in Hallen (sowie auf den Außenplätzen) ab dem 06. November nur noch zu zweit möglich.
    Eine Ausnahme besteht nur, wenn alle Personen aus dem eigenen Hausstand stammen.
    Dementsprechend dürfen auf einem Tennisplatz zwei Personen spielen (2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler).
  • Doppel sind nur möglich, wenn alle Personen aus dem gleichen Hausstand stammen.
  • Der Turnier- und Mannschaftsspielbetrieb bleibt ausgesetzt.


Ergänzend möchten wir euch darüber informieren, dass unsere Dusch-/ Umkleideräume für den o. g. Zeitraum geschlossen bleiben.
Alle anderen Regelungen bleiben auch weiterhin bestehen.

 

Bis auf Weiteres müssen wir leider, ähnlich wie zu Beginn der Freiluftsaison, nach folgendem
Gebot verfahren: Kommen – Spielen – Gehen!

Wir verzichten gemeinsam auf jegliche Handlungen, die den Aufenthalt in unseren Räumlichkeiten, neben dem eigentlichen Spiel, unnötig verlängern.


Herzlichen Dank vorab für euer Verständnis und eure Mithilfe bei der Umsetzung der Vorgaben bzw. der abgeleiteten Regelungen.


04. November 2020:

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Hessischer Tennis Verband - https://www.htv-tennis.de/tennisbetrieb-im-november-untersagt.php
Tennisbetrieb im November untersagt!

Landesregierung untersagt Freizeit- und Amateursport in ganz Hessen

Die Hessische Landesregierung hat heute am 03. November, die zuletzt am Freitag veröffentlichte Verordnung kurzfristig und ohne vorherige Kommunikation am Tag des Inkrafttretens geändert. Leidtragender Bereich bei diesen Änderungen ist unter anderem der Sport. Ab dem 5. November bis Ende November ist der Freizeit- und Amateursport nun vollständig untersagt – ohne Ausnahme. Auch der Tennissport ist entgegen der ursprünglichen Verordnung nun davon betroffen...

Am vergangenen Freitag (30.10.) hat die Hessische Landesregierung die neue Verordnung für Hessen zum angekündigten Teil-Lockdown von Bund und Länder veröffentlicht. Wie wir am Samstag, den 31. Oktober, informiert haben, war der Freizeit- und Amateursport nach dieser Verordnung noch unter gewissen Einschränkungen möglich.

Nun kam es heute, nachdem die Gerüchteküche bereits seit Montag Nachmittag brodelte, zur für uns alle überraschenden und unverständlichen Kehrtwende. Wie man uns nun mitgeteilt hat, hat man die Verordnung am Tage des Inkrafttretens noch einmal geändert – mit gravierenden Auswirkungen auf den Sportbetrieb. Folge: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird in ganz Hessen ab dem 5. November bis Ende des Monats vollständig ausgesetzt. Dies bedeutet auch, dass kein Tennis gespielt werden darf – nicht alleine, nicht zu zweit und auch nicht mit dem eigenen Hausstand. Alle öffentlichen und privaten Tennisanlagen – ob Halle oder Freiluft – müssen geschlossen werden!

In § 2.2 der Verordnung heißt es nun wörtlich:  „(2) Bis zum Ablauf des 30. November 2020 ist der Betrieb von öffentlichen und priva-ten Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb untersagt. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfeh-lungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Der Sportbetrieb ist ferner gestattet zur Vorbereitung auf und die Abnahme von Einstellungstest, Leistungsfest-stellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist. Zuschauer sind nicht gestattet.“ 

Was bedeutet das nun für das Tennistraining?
Tennistraining ist somit ausnahmslos für den gesamten November untersagt!

Tipp: Von diesem Lockdown betroffene Soloselbständige Trainerinnen und Trainer sowie Tennis-Akademien können eine Corona-Entschädigung für den November beantragen. Alle weiteren Infos dazu finden Sie hier.

Ändert sich etwas für den Wettkampfsport?
Wie bereits am Wochenende informiert, wird der Turnierbetrieb für den gesamten November eingestellt. Auch der Mannschaftsbetrieb wird mit dieser neuen Entwicklung nun endgültig ausgesetzt. Sofern nicht schon geschehen, informieren die Veranstalter über mögliche Neuansetzungen oder notwendige Absagen.

Wie sieht der HTV diese Entwicklung?
Das gesamte HTV-Präsidium sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind nicht nur von dieser kurzfristigen und überraschenden Entscheidung, sondern auch von der Art der Kommunikation zutiefst enttäuscht. Mit dem Korrigieren einer Verordnung in wesentlichen Punkten am eigentlichen Tag des Inkrafttretens dieser, wird nicht nur das Vertrauen, sondern werden vielmehr die Existenzen unserer großen Tennisgemeinde leichtfertig aufs Spiel gesetzt.

Auf Grund dieser Tatsachen hält sich der HTV offen, rechtliche Schritte gegen diesen Vorgang einzuleiten.

Wir entschuldigen uns bei allen Beteiligten vielmals für die nun verursachten Umstände. Dennoch bitten wir Sie, die neuen Regelungen dringend zu beachten und einzuhalten! Wir werden wieder informieren, sobald es neue Entwicklungen gibt. Bis dahin: Bleiben Sie gesund!


 

Liebe Mitglieder,

 

wir möchten Euch heute über folgende Neuerung informieren:

 

Pünktlich zu Beginn der Hallensaison haben wir das Buchungsterminal, über das spontane Hallenplatzbuchungen vorgenommen werden können, überarbeitet.

 

Die Zahlung kann per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung getätigt werden (s. Beschreibung unter dieser Nachricht).

 

Weiterhin – und wie gewohnt - besteht die Möglichkeit, Buchungen über die Webseite http://www.tennis04.com/viernheim durchzuführen.

 

Wir wünschen Euch viel Spaß beim Spielen!

 

 

 

Zahlungsprozess:

Zahlungsmöglichkeiten:



06. Juli 2020

 

Hess. Landesregierung beschließt weitere Lockerungen

 

Gute Nachrichten für den Sportbetrieb! Die Hessische Landesregierung hat für den 06. Juli neue Lockerungen beschlossen.

 

Bislang sah die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen ein Verbot von Zuschauern bei Sportveranstaltungen sowie ein Verbot bei der Nutzung von Vereinsräumen vor. Mit der neuen Verordnung hat das Land Hessen diese Verbote gekippt und weitere Lockerungen beschlossen, die mit dem 6. Juli in Kraft treten und vorerst bis 16. August gelten.

 

Die Lockerungen zum Sportbetrieb im Überblick:

  • Der Besuch von Sportveranstaltungen und -wettkämpfen ist unter Einhaltung der Drei-Quadratmeter-Regel erlaubt. Grundsätzlich gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Teilnehmerzahl darf 250 nicht übersteigen (Regelobergrenze). Beachten Sie bitte die weiteren Hinweise und Corona-Auflagen für Veranstaltungen (siehe § 1 Abs. 2b).
  • Vereins- und Versammlungsräume können nun wieder genutzt werden.
  • Auch in Umkleidekabinen entfällt die Fünf-Quadratmeter-Regel. Stattdessen gelten die allgemeinen Abstandsvorgaben von 1,5 Metern.

 

Die neuen Lockerungen werden entsprechend auf die HTV-Durchführungsbestimmungen umgesetzt und sind ab sofort gültig:

 

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HTV_Durchführungsbestimmungen_Wettkampf
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17. Juni 2020

Ab sofort hat das Restaurant Al Dente Mittwochs von 17:30 - 21:30 Uhr geöffnet.
Mittwochs wird es keine Speisen à la carte geben, sondern nur Pizza und Getränke.

Da eine Bewirtung der Gäste, durch unsere Mannschaften, an den Medenspielen untersagt ist,
wird Herr Serratore das Al Dente ab 9 Uhr öffnen.
Hier wird folgendes zusätzlich angeboten:

  • Wasser (Flasche)
  • Kuchen
  • Brezel
  • kleine Snacks

17. Juni 2020

Am kommenden Wochenende geht es endlich los – die Medenrunde 2020 startet!

Wir freuen uns sehr, dass auch der Wettspielbetrieb aufgenommen wird.

Für den kommenden Sonntag wollten wir euch nur kurz informieren, dass wir vier Heimmannschaften auf der Anlage haben und somit die freien Spielkapazitäten sehr eingeschränkt sind.

Wir würden uns natürlich sehr freuen, wenn ihr unsere Mannschaften unterstützt, allerdings hat der HTV heute noch mal folgenden Einschränkungen bekannt gegeben:

 

Die Erklärung des Innenministeriums im Wortlaut:

"Anbei sende ich Ihnen eine überarbeitete Passage aus den Auslegungshinweisen der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Neu geregelt ist die Frage, wer beim Wettkampfbetrieb im Breiten- und Freizeitsport als Zuschauer den Sportwettkampf verfolgen kann.

 

Sind Zuschauer im Trainings- und Wettkampfbetrieb gestattet?

Aus § 2 Abs. 2 vorletzter Satz der Verordnung wird deutlich, dass Zuschauer weder beim Trainingsbetrieb noch bei Wettkämpfen aktuell gestattet sind. Dies betrifft nicht reine Begleitpersonen der Sportlerinnen und Sportler, insbesondere etwa Betreuerinnen und Betreuer, Trainerinnen und Trainer, Aufsichtspersonen bei Minderjährigen (Erziehungsberechtigte, Mütter und Väter, oder Verwandte) welche die Kinder und Jugendliche zum Training oder zum Wettkampf bringen oder bei diesem betreuen. Die Begleitpersonen können sich unter Wahrung der ansonsten geltenden Kontaktbeschränkungen auch während des Trainings oder Wettkampfs auf der Sportanlage aufhalten."

 

Falls ihr entsprechend nicht zu dem genannten Personenkreis gehört, bitten wir euch von der Ferne die Daumen zu drücken. Allgemein bitten wir weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen für die Abstands- und Hygienemaßnahmen ein zu halten.

 


10. Juni 2020

Wettspielbetrieb erlaubt!
Hessische Landesregierung lässt Wettkämpfe im Breitensport wieder zu

Gute Nachrichten für den Tennissport in Hessen: Der Tennis Wettkampf ist in Hessen ab dem 11. Juni wieder erlaubt. Grünes Licht also für die Medenrunde 2020 und bisher geplanten Turniere.

Die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung Hessen, die am Donnerstag, 11. Juni 2020 in Kraft tritt, ermöglicht weitere Öffnungen im Wettkampfbetrieb des Breiten- und Freizeitsports in kontaktfreien Sportarten. So ist der Wettspiel- und Turnierbetrieb im Tennis samt Doppel wieder erlaubt.

Auch Dusch- und Waschräume können unter Beach­tung der Empfehlun­gen des Robert Koch­Instituts für Hygiene genutzt werden. Sam­melumkleiden dürfen von höchstens einer Per­son je angefangener 5 Quadratmeter Grund­fläche genutzt wer­den, soweit keine fes­te Trennvorrichtungen angebracht sind.

Dies bedeutet für die Sammelumkleiden des Tennisclubs 1948 Viernheim e.V.:

  • In den beiden Herren Umkleiden jeweils 3 Personen (Fläche der Umkleidekabine beträgt 16qm)
  • In den beiden Damen Umkleiden jeweils 2 Personen (Fläche der Umkleidekabine beträgt 13qm)


Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der neuen Verordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in Gruppen von höchstens zehn Personen erlaubt. Für das Autofahren gelten weiterhin die gleichen Regelungen wie für den öffentlichen Raum. Demnach sind Fahrgemeinschaften mit bis zu zehn Personen erlaubt.

Aus § 2 Abs. 2 vorletzter Satz der Verordnung wird deutlich, dass Zuschauer weder beim Trainingsbetrieb noch bei Wettkämpfen aktuell gestattet sind.

Die Verantwortlichen des Hessischen Tennis-Verbands freuen sich, dass der Tennissport in der herausfordernden Situation die Chance ergreift, als Sportart auf Distanz einen gesellschaftlichen Beitrag auf dem Weg zurück zu liebgewonnenen Gewohnheiten zu liefern. Ein toller Erfolg in dem viel Arbeit steckt. Doch jetzt steht dem planmäßigen Start der Medenrunde in Hessen nichts mehr im Weg.

 

In diesem Zuge appellieren wir an alle Spielerinnen und Spieler, die Vereine und Turnierveranstalter bei der Umsetzung dieser Bestimmungen zu unterstützen.

Wir danken allen für die Geduld und Unterstützung!


20. Mai 2020

Liebe Mitglieder,


nachdem weitere Lockerungsmaßnahmen hinsichtlich der COVID19-Pandemie auch in Hessen greifen, möchten wir gerne an dieser Stelle ebenso nachjustieren.

 

Zunächst aber möchten wir nochmals betonen, dass dabei auch weiterhin der Gesundheitsschutz für uns an erster Stelle steht. 

 

Daher fordern wir euch auch weiterhin auf, die nachfolgenden präventiven Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus ernst zu nehmen und einzuhalten, denn wir wollen vermeiden, dass 

  • in unserem Verein eine Infektion festgestellt wird oder eine Infektionskette startet. 
  • unsere Anlage behördlich geschlossen wird (hier sind mehrere Wochen bis Monate möglich). 
  • Tennis aus dem Kreis der für das Startszenario bevorzugten Sportarten genommen wird und damit der Spielbetrieb in unserem Verein wieder zum Stillstand kommt. 

Nun zu den Lockerungen / Anpassungen:

 

  • Im Außenbereich der Clubanlage ist das Zuschauen gestattet – selbstverständlich unter Einhaltung des Abstandes zu anderen (nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden) Personen.
  • Eine Ansammlung von Personen ist zu vermeiden. 

Bitte unterstützt auch im Restaurant Al Dente Hr. Serratore bei der Umsetzung der Einhaltung der Maßnahmen

 

(Belegung der Tische mit max. 2 Familien oder 2 Einzelspieler).

 


08. Mai 2020

 

Endlich ist es soweit!

 

Unsere Tennisanlage darf ab morgen, den 9.Mai für den Spielbetrieb wieder geöffnet werden.
Wir bitten Euch vor Betreten der Anlage, die Hinweise aus dem Anschreiben durchzulesen und einzuhalten.

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Oeffnung_Anlage_TCV.pdf
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Informationen des HTV

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Informationen zur Öffnung der Tennisplätze und der Durchführung der Medenrunde in Hessen
HTV-Infos.pdf
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Notfallplan Erwachsene 2020.pdf
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Notfallplan Jugend 2020.pdf
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Rückblick
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Dienstag und Freitag:   10-13 Uhr 

 

Anschrift

Tennisclub 1948 Viernheim e.V.

 

Alte Mannheimer Straße 3

68519 Viernheim


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